AGB Gewinnspiel SummerSlam2023

 

Gewinnspiel–Teilnahmebedingungen

 

  • 1 Veranstalter

(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die TARIS.FM GmbH. (Am Hauptbahnhof 6, 53111 Bonn), vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Pochadt.

(2) Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit dritten Unternehmen, Webseiten oder Sozialen Medien, auf denen dieses Gewinnspiel gegebenenfalls bekannt gegeben wird.

  • 2 Gewinnspiel

(1) Der Veranstalter veranstaltet ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck hat er einen oder mehrere Preise bereitgestellt und wird diese nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an den oder die Gewinner ausgeben. Das Gewinnspiel ist zeitlich auf die Dauer der Veranstaltung „Open Air Startup Summer Slam Festival 2023“ in Bonn begrenzt und stellt eine Promotionsmaßnahme der TARIS.FM dar. Das Gewinnspiel beginnt am 21. Juni 2023 um 14.30 Uhr und endet am 21. Juni 2023 um 22:30 Uhr.

(2) Die Teilnahme setzt nicht den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung voraus.

  • 3 Teilnahme

(1) Der Teilnehmer nimmt an dem Gewinnspiel teil, indem er die Teilnahmebedingungen erfüllt. Dies ist insbesondere die ordnungsgemäße Ausfüllung des Teilnahme-Formulars. Es kann sich auch um weitere Bedingungen handeln, die der Veröffentlichung des Gewinnspiels zu entnehmen sind. Zur Teilnahme am Gewinnspiel der TARIS.FM gilt es zu beachten, dass der teilnahmeberechtigte Teilnehmer eine vom Veranstalter festgelegte Folge von Fragen beantworten muss, die ihm in Form eines Quiz gestellt werden. Eine Gewinnmöglichkeit besteht nur bei korrekter Beantwortung der 8 gestellten Fragen. Da es der Wunsch des Veranstalters ist, über das Thema Betreiberpflichten zu informieren, wird der Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels durch den Veranstalter in Form des Quiz und der von uns zur Verfügung gestellten Informationen auf Grundlagen gesetzlicher Betreiberpflichten hingewiesen.

(2) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos. Für die Teilnahme müssen keine kostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen werden.

(3) Teilnehmer ist immer nur eine bestimmte natürliche Person, juristische Personen können nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme etwa unter Pseudonym oder weiteren E-Mail-Adressen ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.

(4) Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der Dauer des Gewinnspiels erfüllt und an den Veranstalter auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf anderem Weg als dem für die Teilnahme angebotenen (z.B. andere E-Mail-Adresse des Veranstalters) ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt. Vorher oder hinterher abgegebene Teilnahme-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

(5) Eine Teilnahme durch beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ist nicht möglich. Teilnehmer kann nur sein, wer die gesetzliche Volljährigkeit erreicht hat.

  • 4 Gewinne

Unter den teilnahmeberechtigten Teilnehmern vergeben wir bei korrekter Beantwortung des gestellten Quiz folgende Gewinne (!Wir weisen darauf hin, dass ein Gewinn ausschließlich dann möglich ist, wenn die Fragen des am Veranstaltungsort gestellten Quiz korrekt beantwortet wurden. Bei falscher Beantwortung besteht seitens der teilnahmeberechtigten Teilnehmer kein Anspruch auf Gewinnausschüttung!):

– Gewinn 1#: iPad Pro 11 Zoll 265GB (1x, 1.179,00 € )

– Gewinn 2#: Gutschein Restaurant reef & beef Köln im Wert von 500€ (1, 500€)

– Gewinn 3#: Playstation 5 (1x, 549,99€)

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt bei korrekter Beantwortung der gestellten Fragen noch am Veranstaltungsort.  Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an einen Teilnehmer. Ein Umtausch, eine Übertragung, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Im Falle eines Gewinns wird der zu ermittelnde Preis innerhalb einer Woche nach Veranstaltungstermin (21. Juni 2023) an den Teilnehmer verschickt, an die von ihm angegebene Adresse. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Teilnehmer über. Für Lieferschäden ist der Veranstalter nicht verantwortlich. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers, der gewonnen hat. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Teilnehmer, der gewonnen hat, selbst verantwortlich. Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich. Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, akzeptiert der jeweilige Teilnehmer, der gewonnen hat, einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.

  • 5 Persönliche Daten

Der Teilnehmer willigt gem. Art. 6 Abs.1 lit. a DSGVO freiwillig ein, dass der Veranstalter seine personenbezogenen Daten Werbezwecken per E-Mail / Telefon / Briefpost / SMS verwenden darf. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sollte hier eine andere Regelung erwünscht sein, muss der Dritte mit Kontaktdaten genau benannt werden und auch zu welchem Zweck der Dritte diese Daten nutzen darf und wie lange die Nutzung durch diesen andauern soll. Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert wie der Veranstalter sie für Werbezwecke benötigt oder die Einwilligung durch den Teilnehmer widerrufen wird. Der Teilnehmer ist befugt, vom Veranstalter Auskunft über diese personenbezogenen Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung zu verlangen, wenn die ihn betreffenden personenbezogenen Daten unrichtig sind. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat der Teilnehmer das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

Der Teilnehmer hat weiter Recht auf Auskunft über folgende Informationen:

– Die Verarbeitungszwecke

– Die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen (vorliegend in der Regel der Veranstalter sowie gegebenenfalls das für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen);

– Falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien der Festlegung dieser Dauer (z.B: Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert wie der Veranstalter sie für Werbezwecke benötigt oder die Einwilligung durch den Teilnehmer widerrufen wird.);

– Das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

– Das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

– Wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;

– Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gem. Art.22 Absätze 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen

– aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person. Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden. Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt. Das Recht auf Erhalt einer Kopie darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

  • 6 Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder seinen Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen Gründen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße und planmäßige Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

  • 7 Anwendbares Recht

Fragen und Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  • 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.